Das Sozialrecht regelt das Recht der sozialen Absicherung in allen Lebenslagen. Dabei ist Sozialrecht nicht immer „soziales“ Recht.

Das Sozialrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips. Es ist geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Bürger und Staat.

Es besteht aus sehr vielen einzelnen Bereichen, in denen man als Sozialversicherter oder Leistungsempfänger leicht den Überblick verlieren kann.

Neben den umfassenden Vorschriften knüpfen viele Rechtsfragen an das Sozialrecht an, so dass rechtliche Beratung und Unterstützung in diesem Bereich sehr wichtig sind.

Ich verhelfe Ihnen gerne zu Ihrem Recht!